PTTK-Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2026
Information für die Mitglieder des PTTK
Nachstehend veröffentlichen wir den Beschluss Nr. 174/XX/2025 des Hauptvorstands des PTTK (Zarząd Główny PTTK, kurz ZG PTTK) vom 6. September 2025 über die Höhe des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2026 sowie der Aufnahmegebühr
und der Gebühr für die PTTK-Mitgliedsausweise
Beschluss Nr. 174/XX/2025
des Hauptvorstands des PTTK
vom 6. September 2025
über die Höhe des PTTK-Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2026 sowie der Aufnahmegebühr für den PTTK
und der Gebühr für die PTTK-Mitgliedsausweise im Jahr 2026
Auf der Grundlage von Art. 30 Abs. 2 Nr. 3, Art. 14 Nr. 5 und Art. 51 Abs. 5 der Satzung des PTTK beschließt der Hauptvorstand Folgendes:
§ 1
1. Der Beitrag für ordentliche Mitglieder des PTTK wird für das Jahr 2026 in folgender Höhe festgesetzt:
1) 90,00 zł für Personen, die den Normalbeitrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2026
bis zum 31. Dezember 2026 zahlen,
2) 60,00 zł für Personen, die den ermäßigten Beitrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 zahlen,
3) 40,00 zł für Personen, die den ermäßigten Jugendbeitrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 zahlen,
4) 15,00 zł für Personen, die den ermäßigten Jugendbeitrag für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026 zahlen
2. Der in § 1 Abs. 1 genannte Mitgliedsbeitrag ist einmalig in der eigenen PTTK-Ortsgruppe bis zum 31. März 2026 oder beim Eintritt in die Gesellschaft zu entrichten.
3. Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder des PTTK wird für das Jahr 2026 auf mindestens 300,00 zł festgesetzt.
§ 2
1. Die PTTK-Ortsgruppen führen im Jahr 2026 einen Teil des in § 1 Abs. 1 festgelegten Mitgliedsbeitrags an den Hauptvorstand des PTTK ab, und zwar:
1) 54,00 zł für jede Person, die den Normalbeitrag zahlt,
2) 36,00 zł für jede Person, die den ermäßigten Beitrag zahlt,
3) 24,00 zł für jede Person, die den ermäßigten Jugendbeitrag nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 zahlt,
4) 9,00 zł für jede Person, die den ermäßigten Jugendbeitrag nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 4 zahlt.
2. Der Hauptvorstand des PTTK stellt im Jahr 2026 für die Tätigkeit der regionalen Einheiten des PTTK einen Teil des Mitgliedsbeitrags in Höhe von 2 000,00 zł
je regionale Einheit bereit,
zuzüglich 1,0 zł für jedes ordentliche Mitglied des PTTK, das im Jahr 2025 den PTTK-Mitgliedsbeitrag gezahlt hat oder von ihm befreit war, auf der Grundlage:
1) des Beschlusses Nr. 127/XX/2024 des Hauptvorstands des PTTK vom 7. September 2024 über die Höhe des PTTK-Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2025 sowie der Aufnahmegebühr für den PTTK und der Gebühr für die PTTK-Mitgliedsausweise im Jahr 2025,
2) der von den PTTK-Ortsgruppen der jeweiligen Woiwodschaft eingesandten Berichte auf dem Formular TK-O
mit Stand vom 31. Dezember 2025 und nach Prüfung des Standes durch das Büro des ZG PTTK.
§ 3
1. Zur Zahlung des ermäßigten Mitgliedsbeitrags nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 sind berechtigt:
1) Eltern oder gesetzliche Vertreter Minderjähriger, die den Beitrag für mindestens einen Minderjährigen zahlen (Familienbeitrag),
2) Altersrentner, Erwerbsminderungsrentner und Personen mit anerkannter Behinderung,
3) Kombattanten, Kriegs- und Militärinvaliden, Personen mit Veteranenstatus,
4) Arbeitslose,
5) Personen, die Vorruhestandsleistungen beziehen.
2. Zur Zahlung des ermäßigten Jugendbeitrags nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 und 4 sind berechtigt:
1) Betreuer der PTTK-Schulgruppen,
2) Minderjährige bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,
3) Schüler und Studierende - bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
§ 4
Von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind:
1) Ehrenmitglieder des PTTK,
2) Kinder und Jugendliche aus Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen bis zum Abschluss der weiterführenden Schule,
3) Kinder und Jugendliche in der Obhut der Freiwilligen Arbeitskorps (Ochotnicze Hufce Pracy) bis zum Abschluss der weiterführenden Schule,
4) Kinder und Jugendliche mit einem Bescheid
über sonderpädagogischen Förderbedarf
bis zum Abschluss der weiterführenden Schule,
5) Personen mit anerkannter Behinderung, die eine Therapie fortsetzen oder
in Einrichtungen für Menschen
mit Behinderung leben.
§ 5
Die Gültigkeit des PTTK-Mitgliedsausweises wird durch das Einkleben einer Marke verlängert, die die Gültigkeitsdauer angibt, und zwar:
1) das Einkleben einer Marke mit dem Buchstaben
N und dem Jahr: 2026 verlängert die Gültigkeit des PTTK-Mitgliedsausweises durch Zahlung des Beitrags nach § 1 Abs. 1 Nr. 1,
2) das Einkleben einer Marke mit dem Buchstaben
U und dem Jahr: 2026 verlängert die Gültigkeit des PTTK-Mitgliedsausweises durch Zahlung des Beitrags nach § 1 Abs. 1 Nr. 2,
3) das Einkleben einer Marke mit den Buchstaben UM und dem Jahr: 2026 verlängert die Gültigkeit des PTTK-Mitgliedsausweises durch Zahlung des Beitrags nach § 1 Abs. 1 Nr. 3,
4) das Einkleben einer Marke mit den Buchstaben UM und dem Zeitraum: 01.09.2026 - 31.12.2026 bestätigt die Gültigkeit des PTTK-Mitgliedsausweises durch Zahlung des Beitrags durch die
in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen,
5) das Einkleben einer Marke mit dem Buchstaben
Z und dem Jahr: 2026 bestätigt die Befreiung von der Beitragszahlung und verlängert die Gültigkeit des PTTK-Mitgliedsausweises für die Personen,
die in § 4 genannt sind,
§ 6
1. Die Aufnahmegebühr für den PTTK
wird für das Jahr 2026 in folgender Höhe festgesetzt:
1) 30,00 zł für Personen, die den Normalbeitrag zahlen,
2) 20,00 zł für Personen, die den ermäßigten Beitrag zahlen,
3) 15,00 zł für Personen, die den ermäßigten Jugendbeitrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 zahlen.
4) 10,00 zł für Personen, die den ermäßigten Jugendbeitrag nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 zahlen.
2. Die Aufnahmegebühr enthält die Gebühr für den Mitgliedsausweis und das Organisationsabzeichen des PTTK.
3. Die Gebühr für den PTTK-Mitgliedsausweis wird für das Jahr 2026 auf 9,00 zł festgesetzt; sie entspricht den Kosten für Herstellung und Versand des Mitgliedsausweises und des Organisationsabzeichens des PTTK durch den ZG PTTK.
§ 7
Der PTTK-Ortsgruppe verbleiben folgende Mittel:
1) die Differenz zwischen dem in
§ 1 Abs.
1 festgelegten Mitgliedsbeitrag und den in § 2 Abs. 1 genannten Beträgen,
2) die Mittel aus der Aufnahmegebühr nach § 6, nachdem die PTTK-Ortsgruppe die Gebühr für den Mitgliedsausweis an den ZG PTTK entrichtet hat,
3) die Mittel aus dem Mitgliedsbeitrag
nach § 1 Abs. 3 in voller Höhe, wenn das fördernde Mitglied den Beitrag in der PTTK-Ortsgruppe zahlt,
4) Der Vorstand der PTTK-Ortsgruppe kann per Beschluss auf die Erhebung der Aufnahmegebühr verzichten, die der Ortsgruppe nach Entrichtung der Gebühr für den Mitgliedsausweis verbleibt.
§ 8
1. Die PTTK-Ortsgruppe kann Beitragsmarken für vergangene Jahre zum Preis von 9 zł erwerben, für das Jahr 2025 zu diesem Preis jedoch erst ab dem 1. April 2026.
2. Personen, die den Mitgliedsbeitrag für vergangene Jahre nicht gezahlt haben und die Kontinuität ihrer Mitgliedschaft wahren möchten (Art. 16 Abs. 4 der Satzung des PTTK), zahlen die rückständigen Beiträge zusammen mit dem Beitrag für das Jahr 2026 nach folgenden Regeln:
1) verfügt die Ortsgruppe über die entsprechenden Marken, zahlen diese Personen die Mitgliedsbeiträge in der Höhe, die für das jeweilige Jahr in den entsprechenden Beschlüssen des ZG PTTK festgelegt wurde,
2) fehlen der Ortsgruppe die Marken, bestellt sie diese im Büro des ZG PTTK,
solange der Vorrat an Marken reicht.
§ 9
1. Personen, die ihren Mitgliedsausweis verloren haben, sollen beim Vorstand ihrer PTTK-Ortsgruppe die Ausstellung eines neuen Ausweises (Duplikat) beantragen und dessen Kosten in Höhe von 9,00 zł tragen
sowie den Beitrag in der in § 1 Abs. 1 festgelegten Höhe zahlen.
2. Der Vorstand der PTTK-Ortsgruppe kann per Beschluss auf die Erhebung der Gebühren von den in Abs. 1 genannten Personen verzichten. Der Vorstand der PTTK-Ortsgruppe ist nicht von der Pflicht befreit, die Kosten des Ausweises und den dem Hauptvorstand des PTTK zustehenden Beitragsanteil zu entrichten.
§ 10
Der Mitgliedsbeitrag wird in der PTTK-Ortsgruppe gezahlt, deren Mitglied man ist.
§ 11
1. Der Generalsekretär
des ZG PTTK wird verpflichtet, eine Anordnung zur Umsetzung des Beschlusses zu erlassen.
2. Der Beschluss tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Hauptvorstand des PTTK
Galerie

